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Fachinspektorat für Beförderungsanlagen der Gemeinden:
Stadt Dübendorf |
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Pfäffikon | Zollikon | Männedorf | Stäfa | Zumikon | ||||
Wir stellen uns vor:
Die Dienste unseres Fachinspektorates, respektive unseres Ingenieurbüros werden von Vollzugsorganen (Gemeinden) in Anspruch genommen, welche Aufzugsanlagen und sonstige Beförderungsanlagen gemäss den jeweils geltenden Sicherheitsvorschriften zu überprüfen haben und nicht über eigene Aufzugs-Fachspezialisten verfügen.
Die Roshard AG mit Sitz in Brüttisellen ist eine eigenständige Unternehmung, wurde im Jahr 1947 gegründet und beschäftigt 20 Mitarbeiter.
Wir kontrollieren Aufzüge seit 1956 und betreuen 15 Gemeinden.
In der zugeteilten Gemeinde betreut ein Aufzugskontrollingenieur sämtliche Anlagen von der Projektprüfung über die Abnahme, bis hin zur periodischen Kontrolle sowohl in kontrolltechnischer sowie auch in administrativer Hinsicht. Er ist mit den strukturellen Verhältnissen und Örtlichkeiten in Ihrer Gemeinde bestens vertraut und kann über die einzelnen Beförderungsanlagen jederzeit Auskunft geben.
Somit ist eine einwandfreie Beratung von Gemeindebehörden, Bauherren, Vertreter, Architekten, Betreiber, Verwaltungen und Montagefirmen jederzeit, kompetent und ohne Verzögerung möglich. Ein allfälliges Problem wird somit frühzeitig erkannt und im Sinne der Verhältnismässigkeit – konform mit den Normen und mitgeltenden Bestimmungen gehandhabt. Differenzen, Unstimmigkeiten und Rekurse können, was im Interesse sämtlicher Beteiligter ist, wirkungsvoll verhindert werden.
Bei der formativen Gestaltung der Berichte, Protokolle oder beim Vorbereiten der Verfügungen sind wir äusserst flexibel. Haben Sie spezielle Wünsche – wir können uns anpassen. (z. B. Verwendung von Gemeindepapier, Verfügungsköpfe etc.) Im Weiteren besitzen wir langjährige Erfahrung im Einsatz von IT Werkzeugen.
Das Dienstleistungsangebot unseres Fachinspektorates umfasst:
- Prüfung von Projekt- und Ausführungsplänen
- Prüfung von Anlagen vor Inbetriebnahme
- Periodische Kontrolle von Anlagen
- Planung der periodischen Kontrollen für die Gemeinde
- Planung der Erstkontrollen aufgrund von Baubewilligungen / Informationen des Architekten
- Erstellen von Gutachten (z.B. für die Beurteilung von Ersatzmassnahmen bei Abweichungen von der
Aufzugsverordnung bzw. harmonisierten Normen)
- Untersuchung von Unfällen (z.B. Expertisen für Gerichte)
- Erstellen von unabhängigen Submissionsunterlagen, Ausschreibungen usw.
- Baubegleitungen, insbesondere bei Umbauten von Aufzugsanlagen usw.
Formulare für den Antrag eines Neu- oder Umbaus erhalten Sie bei der zuständigen Gemeinde.
Wegleitung für Herstellerfirmen, Projektierende und Bauherrschaften beim Einbau einer Aufzugsanlage in einem Neubau
Wegleitung für Herstellerfirmen, Projektierende und Bauherrschaften beim Ersatz oder Umbau einer Aufzugsanlage in bestehenden baulichen Verhältnissen
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